Schwarzenbek. Auf Grund eines Hinweises von einer Bürgerinitiative in Schwarzenbek, die im "Wildniswald Rülau" einen Orts- und Pressetermin vereinbart hatte, traf sich auch unser Waldexperte Lutz Fähser mit Bürgern und dem verantwortlichen Förster in der Rülau. Anlass war die Fällung mehrerer alter Eichen entlang der Wanderwege durch die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein. Als Begründung wurde „Verkehrssicherung“ angegeben. Dazu sagt Lutz Fähser:
„Die Rülau ist ein öffentlicher Bürgerwald. Sie ist aus öffentlichen Mitteln erworben worden und hat ausschließlich dem Zweck zu dienen, dem sie als "Wildniswald" gewidmet ist. Die Verkehrssicherung entlang von Waldwegen im Inneren des Waldes lässt sich nicht aus dem Landeswaldgesetz § 19 ableiten, im Gegenteil. Der Waldeigentümer haftet danach nicht für waldtypische Gefahren, auch nicht in einem Naturwald. Die Rechtsprechung hat vereinzelt den Eigentümer haftbar gemacht, wenn die Wanderwege sichtbar beschildert und in Wanderkarten eingezeichnet sind. Um eine Haftung aus diesem Grunde zu vermeiden, sollte die geplante Wanderkarte von Schwarzenbek nicht erstellt und auch die Wege im Wald nicht speziell gekennzeichnet werden. Dann wäre von jetzt ab keine weitere „Verkehrssicherung“ mehr nötig. Außerdem wird angeregt, in dem dichten Wegenetz einen Teil der Wege zu sperren, um auch dort eine natürliche Waldentwicklung einzuleiten. Solange doch noch Verkehrssicherung verlangt werden kann, fordert der vom BUND nicht nicht die Fällung ganzer Bäume, sondern nur die der gefährdenden. Auch reicht es, abgestorbene Äste zu beseitigen, auch wenn das mehr kostet (siehe Zweck als Wildniswald).“
Der Vertreter der Stiftung ließ sich von den Ausführungen des BUND davon überzeugen, dass dies Vorgehen zielführend sei. Er beteuerte, dass er froh sei, wenn er keine weiteren Eingriffe mehr zum Zwecke der Verkehrssicherung machen müsse.
Die Vertreter der Bürgerinitiative wollen nun auf die Verwaltung der Stadt bzw. die politischen Vertreter einwirken, auf die Wanderkarte und eine Wegekennzeichnung zu verzichten. Der BUND hat Argumentationshilfe bzw. Teilnahme angeboten.
2. Februar 2010