BUND Kreisgruppe Herzogtum Lauenburg

Stellungnahmen zu Bauvorhaben

Laut §63 Bundesnaturschutzgesetz sind Naturschutzvereinigungen über Vorhaben in Kenntnis zu setzen und zu beteiligen, laut §4 Baugesetzbuch müssen ausgewählte Verbände an Bauvorhaben beteiligt werden. Der BUND ist als Träger öffentlicher Belange einer der ausgewählten Verbände. Im Absatz (1) heißt es u. a. (Teilzitat): "Die Träger öffentlicher Belange sind zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern" (siehe z.B. https://dejure.org/gesetze/BauGB/4.html). Stellungnahmen sortiert alphabetisch nach Orten

Gudow

Juliusburg

NordOstLink - Hochspannungsleitung

Siebeneichen

Wentorf

Wohltorf

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